Staatsordnungskonfigurator – Basisinstrument der Staatsformenentwicklung
Ein Staatsordnungskonfigurator ist ein noch zu schaffendes computergestütztes Programm für den Entwurf und die Darstellung von Staatsordnungen. Es ist eine Software, mit der virtuelle Staatsorgane baukastenartig zu virtuellen Gesamt-Staatsmodellen zusammengestellt werden können, wobei alle Politikebenen von der Kommunal- bis (ggf.) zur Europapolitik einbezogen würden.
Mit einer solchen Software ließen sich anschauliche Darstellungen beliebiger historischer Staatsmodelle generieren. Der Hauptweck eines solchen Konfigurators wäre aber, neue Staatsmodelle mit neuartigen politischen Instanzen zu entwerfen. Eben dies ist die Aufgabe künftiger Permanenter Verfassungsräte.
Online verfügbar gemacht, würden solche Konfiguratoren auch helfen, die konzeptionelle Arbeit künftiger Verfassungsräte einem breiteren Publikum näherzubringen. Dabei könnten und sollten sie auf verschiedene Ebenen politischer Bildung zugeschnitten werden, auf Schulen, Hochschulen und Akademien, aber auch auf politische und zivilgesellschaftliche Organisationen verschiedenster Art und natürlich auf interessierte Normalbürger. So genutzt, wären Staatsordnungskonfiguratoren Instrumente zur Einübung konstruktiver Systemkritik, zum Durchspielen veränderter eigener und fremder Staatsordnungen bis hin zur virtuellen Utopie. So könnten sie einen politischen Bewusstseinsstand schaffen helfen, der Stillstand und Rückschritt in der Demokratieentwicklung vorbeugt.
Parteien und Parteienstaat werden den Bürgern ein solches zur Systemveränderung einladendes Instrument nicht zu Füßen legen. Die Entwicklung eines solchen Konfigurators kann daher nur von zivilgesellschaftlichen Initiativen ausgehen. Erst wenn auf diesem Weg öffentliches Interesse geweckt ist, werden sich auch staatliche Instanzen hierfür öffnen wollen.
Besondere Bedeutung würden solche Konfiguratoren natürlich in Zusammenhang mit neokratischer Staatsentwicklung erlangen, einer Entwicklung also, bei der ein alter allzuständiger Gesamtstaat von einem von neuartigen Gefüge autonomer Staatsorgane (Verfassungsrat, Fiskalrat, autonome Staatssparten, Laienparlamente)zu ersetzen wäre.