Eine Staatsverfassung kann sich nur dann ungehindert mit den Anforderungen an Staat und Politik mitentwickeln, wenn sie als systemoffene Verfassung konzipiert ist, als eine Verfassung also, die Wege zu einem geordneten Wandel des Politiksystem weist. Dies ist bei bestehenden Verfssungen – auch denen demokratischer Staaten – nicht der Fall.
Schon der Übergang zu einer offenen Verfassung wird aber nur gegen massive Widerstände der politischen Parteien und der von ihnen beeinflussten Institutionen durchsetzbar sein.
Mögliche Wege zur Überwindung dieser Widerstände sind im nachstehenden Artikel beschrieben.
Weitere Texte zum Prinzip der systemoffenen Verfassung: